FAQ - Fragen & Antworten

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SARS-CoV-2 ist eine seit Anfang 2020 definiertes SARS-Coronavirus Variante. SARS Viren werden seit 2003 für episodenhaft beobachtete atypische Pneumonien verantwortlich gemacht, die allerdings auch in ähnlicher Form durch andere respiratorische Viren hervorgerufen werden können. Beobachtet wird die Beteiligung solcher Viren am Krankheitsgeschehen vor allem durch PCR-Tests. Wegen fehlender Differenzialdiagnostik ist bei Krankheitsverläufen oft eine falsche Zurechnung möglich. Denn wenn man nur nach einem Virus sucht, ist man blind für die vielen anderen relevanten Erreger.
Befürchtungen, dass SARS-CoV-2 deutlich gefährlicher im Hinblick auf Übertragbarkeit, Krankheitslast und Mortalität sein könnte als eine Influenza, haben sich als unzutreffend erwiesen. Die Infektion verläuft in den allermeisten Fällen symptomlos oder mit leichten Grippesymptomen. Alte oder anders geschwächte Menschen mit Vorerkrankungen laufen ein höheres Risiko, an Atemwegsviren wie auch mit SARS-CoV-2 zu erkranken. Viele der sehr schweren Verläufe, gerade zu Beginn der Erkrankungswelle im März 2020, sind allerdings auf der Panik geschuldete Behandlungsfehler zurückzuführen (Intubieren, falsche Medikation) Mögliche Spätfolgen entsprechen weitgehend denen anderer atypischer Viruspneumonien. Eine Auswertung von insgesamt 23 weltweit durchgeführten Studien hat gezeigt, dass die Corona-Infektions-Todes-Rate (IFR) für Personen über 70 Jahren bei ca. 0,12 % liegt, bei Personen unter 70 Jahren lediglich bei 0,04 %. Zusammenfassend ist die SARS-CoV-2 Infektion epidemiologisch als integraler Teil der jährlichen „Grippe“-Wellen mit diversen konkurrierenden oder synergistischen Atemwegsinfektionen anzusehen. Die besondere Aufmerksamkeit, die diesem einzelnen Erreger jetzt verliehen wurde, ist medizinisch nicht gerechtfertigt.

SARS-COV-2 ist der Name für das Wuhan-Virus. Es wurde zu Beginn des Geschehens nicht angezüchtet und ist später in der Anfang 2020 als Computerdatei dokumentierten Form nicht mehr in der Natur gefunden worden. Definiert wird es klinisch durch positive PCR-Tests, die allerdings je nach Spezifität und Qualität der Durchführung bei vielen unterschiedlichen Beta-Coronaviren positiv ausfallen. In Abhängigkeit von der Intensität der Infektion sind vorübergehend auch in einigen Fällen Antikörper im Blut messbar. Seit Januar 2020 werden laufend Tausende mehr oder weniger eng strukturverwandter „Mutanten“ weltweit beschrieben und zum Teil auch angezüchtet und isoliert. SARS-CoV-2-Varianten haben sich als die aktuellen saisonalen Corona-Erkältungsviren längst global verbreitet und ändern sich weiterhin kontinuierlich. Sie sind also „chronisch“ neuartig. Untersuchungen von Blutkonserven aus der Vor-Covid-19-Zeit legen nahe, dass über 80 % der Menschen auch gegen derart immer wieder mutierte Coronaviren wegen ihrer Verwandtschaft zu anderen Erkältungs-Coronaviren bereits immun sein dürften. Da unsere zelluläre Kreuzimmunität vielfältige Einzel-Bauteile unterschiedlicher Corona-Abkömmlinge erkennt und abwehrt, sind schwere Corona-Infektionen sehr selten. Irgendeines der Bauteile erkennen schon die Abwehrzellen im Nasen-Rachenraum fast immer. Was in der Öffentlichkeit jetzt Angst erzeugt, das sind die jedoch auch von anderen Virusinfekten bekannten und zum Glück seltenen Komplikationen, die in den Vorjahren nur weniger Beachtung fanden.

Landesgrenzen interessieren Viren nicht. Sie breiten sich sehr schnell weltweit aus, abweichende Krankheits-/Sterberaten sind jedoch durch lokale Unterschiede erklärbar. Schlechte Gesundheitssysteme, Krankenhauskeime, Panikentscheidungen, Behandlungsfehler, medikamentöse Experimente und unnötige Klinikeinweisungen sehr alter Menschen haben vielerorts in unterschiedlicher Ausprägung dazu geführt, dass Erkrankte nicht optimal versorgt worden sind. Rechtliche und organisatorische Gründe erschweren zudem eine Länder-Vergleichbarkeit: Die Zählweise ist sehr unterschiedlich, finanzielle Fehlanreize fördern die Zuordnung vieler Patienten als „Covid-19-Fall“.

Nein, die meisten Menschen haben keine oder nur geringe grippale Symptome. Kinder und Jugendliche sind extrem selten betroffen. Die Obduktionen eines Hamburger Rechtsmediziners an über 100 mit positivem Corona-Test verstorbenen alten Menschen ergaben in allen Fällen mindestens eine andere schwerwiegende Todesursache. Andere veröffentlichte Zahlen beruhen zumeist auf intransparenten Zuschreibungen und Vermutungen ohne Ausschluss weiterer Ursachen. Oft wurde nicht einmal auf andere Erreger oder auf vorherige Medikation geachtet.

Nein, der Körper ist durch Kreuzimmunität, Antikörper und/oder auf zellulärer Ebene durch “Killerlymphozyten” geschützt (s.o.). Gefährdet sind wie bei jeder Grippe alte, multimorbide Menschen mit geringer Abwehrkraft. Vermehrungsfähige Atemwegsviren, wie Coronaviren, kommen nur in seltenen Fällen in die Blutbahn. Durch medizinische Eingriffe können allerdings ins Blut gelangte Viruspartikel heftige Immunreaktionen auslösen oder verstärken. (z.B. Intubation? Impfung?)

Auch Coronaviren können das Fass zum Überlaufen bringen. Für sehr Geschwächte kann auch eine leichte Grippe schon den Tod bedeuten, egal welcher Erreger es ist. Meistens ist dann ein positiver Virustest nur ein eigentlich unbedeutender Nebenbefund. Der Altersdurchschnitt der positiv getesteten Verstorbenen lag bei 80 (Italien) bis 86 (Schweden) Jahren. Die große Mehrzahl stirbt nicht wegen SARS-CoV-2, sondern sie verstirbt mit einem positiven SARS-CoV-2-Test. Auch das US-CDC (Center for Disease Control and Prevention) rechnete damit, dass nur etwa 6% der bisher gezählten über 100.000 “Corona-Toten” ausschließlich an Covid-19 gestorben sind. Sollte dies Verhältnis auch für Deutschland gelten, so wären lediglich 570 Menschen (statt ca. 9.400 – Stand Mitte März 2021) ausschließlich an Covid-19 verstorben. Für die anderen 94% hat die CDC mindestens eine weitere Todesursache festgestellt. Auch in der Medizin wird eben nur das gefunden, wonach man gezielt sucht.

Nein, der Test weist lediglich Virusbruchstücke (Fragmente) nach und sagt weder über eine Infektion noch über Ansteckungsfähigkeit oder Krankheit etwas aus. Er ist in Bezug auf das SARS-CoV-2-Virus unspezifisch, und gibt teilweise auch bei älteren Viren, die noch im Umlauf sind, und deren Nachfahren positive Befunde. Positiv getestete Personen sind selten (seit Juni 2020 unter 1%), davon die allermeisten symptomlos. Und bei einer großen Vielzahl von ihnen dürfte ein falsch positives Testergebnis vorliegen. Ausweislich der Ergebnisse des Ringversuchs der Deutschen Akkreditierungsstelle liegt die falsch-positive Rate bei einer Leerprobe bei 1,4% ,bei einer mit einem anderen Corona-Virus versetzten Probe bei 7,6%. Die positiven Ergebnisse im Sommer 2020 dürften daher weit überwiegend das Grundrauschen des Tests selbst wiedergeben. Durch starke Überlastung der Labore (1,5 Mio. PCR-Tests pro Woche in Deutschland) ist es häufig zu starken Abstrichen in der Qualität gekommen.

Der Biochemiker und Nobelpreisträger Kary Mullis hatte den PCR-Test im Jahr 1983 entwickelt, um DNA-Sequenzen in vitro zu vervielfältigen. Sein Test, so Mullis, sei für diagnostische Zwecke nicht geeignet. Mit dem Test kann auch heutzutage nicht festgestellt werden, ob eine aktive Virusinfektion vorliegt. Die mit dem Test aufgefundenen Gensequenzen können ebenso gut aus einer bereits überwundenen Virusinfektion oder einer Kontamination stammen, die gar nicht zu einer Infektion führt. Ob der sog. Drosten-Test allerdings überhaupt die richtige Gensequenz auffindet, ist fraglich. Viele deutsche Labore verwenden sog. Haustests auf der Basis der von der WHO veröffentlichten Testprotokolle (vergleiche z.B. das sogenannte Drosten-Testsassay vom 17. Januar 2020). Diese bedürfen – gemäß europäischer Standards – grundsätzlich einer amtlichen Validierung. Auf eine solche ist in der Praxis jedoch wegen der „Notlage“ weitestgehend verzichtet worden.

Nein, wo wenig oder nichts mehr ist (Berichte der RKI-Beobachtungspraxen) wird durch falsch positive Befunde (um 1%) nur Schaden angerichtet. Das wird auch durch automatisierte Auswertung nicht besser, nur intransparenter.
Eine hochwertige und transparente Ausweitung des staatlich organisierten Grippe-Sentinel der Arbeitsgruppe Influenza am RKI wäre eine gute Maßnahme zur Einschätzung von Gefährdungen und dem jeweiligen Erregerspektrum in den jährlichen Erkältungskrankheitswellen. Grundsätzlich sollten auch bei ernsteren Atemwegserkrankungen Multiplex-Testungen zur klinischen Routine benutzt werden, damit keine Fehlzuschreibungen erfolgen oder wichtige Erregersynergismen übersehen werden. Multiplex-Tests können bereits bis zu 25 der bekannten über 100 Atemwegserreger mit einem Abstrich gleichzeitig analysieren. Sie werden in Schottland routinemäßig eingesetzt.

Der PCR-Test-Abstrich enthält nicht nur Virenmaterial sondern auch ganze Zellen der PatientInnen. Eine Genanalyse wäre daher mit der Probe grundsätzlich möglich. Eine Genanalyse der in der Probenahme unweigerlich mitbefindlichen Patienten-DNA darf gem. datenschutzrechtlicher Vorgaben allerdings nur bei erteiltem Einverständnis erfolgen. Sollte die DNA zu Forschungszwecken verwendet werden, so muss der Patient genau darüber aufgeklärt werden, um welches konkrete Forschungsprojekt es sich handelt. Allerdings werden die Patientinnen in der Praxis sehr schlecht aufgeklärt, ihnen wird in der Regel nicht mitgeteilt, welcher Arzt verantwortlich zeichnet, welches Labor die Untersuchungen durchführt, geschweige denn wird ihr Einverständnis zu etwaigen weiteren Untersuchungen der Probe eingeholt. In der Hektik des Virusgeschehens ist quasi keinerlei Kontrolle der Erfüllung der datenschutzrechtlichen Vorgaben erfolgt. Deutschland ist Anfang 2020 einem europäischen Public-Private-Partnership-Projekt („1 Million Genoms“) beigetreten welches zum Ziel hat, Millionen Genomanalysen durchführen zu lassen. Wie das praktisch erreicht werden soll, wurde nicht transparent kommuniziert. Es besteht der Verdacht, dass große Labore, die massenhaft PCR-Tests durchführen, sich diese Nebenauswertung intransparent erschleichen. Hier muss der Datenschutz dringend aktiver werden.

Nach den bis 2009 geltenden Kriterien der WHO erforderte die Feststellung einer Pandemie ein Geschehen mit schwersten Krankheitsverläufen und extremer Mortalität. Im Mai 2009 wurde die Definition dahingehend neugefasst, dass es nicht mehr auf die Schwere der Erkrankung, sondern lediglich auf eine weltweite Ausbreitung ankommen solle. Die neueste Definition geht von regelmäßig wiederkehrenden Wellen und unterschiedlichen Phasen aus. (prä-, pandemisch und post-pandemisch) Damit kann jede jährliche Grippewelle zur „Pandemie“ erklärt werden. In die von der WHO verwalteten Internationalen Gesundheitsvorschriften (IHR) wurde außerdem eine „epidemische Notlage internationaler Tragweite“ eingeführt, bei der auch die nicht näher standardisierte Versorgungslage berücksichtigt werden soll, die ja ohnehin in vielen Regionen der Welt aus unterschiedlichen Gründen prekär ist.

Die Maßnahmen der Bundes- und Landesregierungen zielten darauf ab, die Überlastung der Krankenhäuser zu vermeiden (“flatten the curve”). Ausweislich der ständig aktualisierten Darstellung der Universität Konstanz (https://coronavis.dbvis.de/de/overview/map/lockdown-live) gab es zu keinem Zeitpunkt eine Überlastung der Krankenhäuser. Weder die Erkrankung(en) und Sterbezahlen noch die Krankenhausbelegung gaben oder geben etwas her für die Annahme einer epidemischen Lage nationaler Tragweite. Alle Maßnahmen stützen sich auf die Annahme einer Epidemie aufgrund von PCR-Testergebnissen. Der PCR-Test vermag eine bestehende Infektion nicht nachzuweisen. Er misst lediglich, ob sich im Körper Sequenzen des fraglichen Virus befinden, diese können auch aus einer längst überwundenen Kontamination stammen. Antwort als: Ein klares NEIN.

Nein. Die tägliche Sterberate in Deutschland für alle Todesursachen liegt duchschnittlich etwa bei ca. 2.600 Menschen. Sie wächst mit einer derzeitig deutlichen Zunahme sehr alter Bevölkerunganteile. Wenn es mehr sehr alte Menschen gibt, dann sterben auch mehr. Altersbereinigt liegt jetzt die Sterberate des Gesamtjahres 2020 unter den Werten von 2016 bis 2018. Sie liegt fast exakt auf dem Mittelwert dieser Jahre. Die höchsten Sterberaten sowie auch die höchsten Absolutwerte der Sterbefälle wurden in der Influenzasaison 2018 erreicht. Die Grippewelle 2017/2018 führte in Deutschland zu ca. 25.000 (geschätzten) zusätzlichen Toten. Zudem war dies mit einem höheren Verlust an Lebensjahren (Years of Life Lost) verbunden, da in der Influenzasaison 2018 auch ungewöhnlich viele Menschen jüngerer Altersgruppen ab 40 bis 49 Jahren verstarben, was für das Jahresende 2020 nicht der Fall war. Wird auf der Basis der gemittelten Sterberaten der Jahre 2016 bis 2019 eine grobe Übersterblichkeits-Berechnung angestellt, so ergibt diese, dass 2020 insgesamt 7.565 Menschen weniger starben als dies zu erwarten gewesen wäre. Viele Todesfälle im letzten Jahr sind außerdem als Folgen der Lockdown-Maßnahmen erklärbar.

Das Phänomen einer (singulären) zweiten Welle ist epidemiologisch nicht bekannt, es gibt einen natürlichen saisonalen Verlauf aller Erkältungsviren, also auch der Corona-Viren. Die winterlichen Grippewellen beginnen etwa um die 38. Kalenderwoche und laufen bei uns üblicherweise um die 18. KW des Folgejahres aus. Jedes Jahr kommen die Viren manchmal gleichzeitig, häufig aber auch zeitversetzt in der kalten Jahresphase in gewandelter/mutierter Form zurück. Es gibt keinerlei valide Erkenntnisse oder Anzeichen dafür, dass die aktuelleren Corona-Varianten bei ihrer Rückkehr als Mutation zu mehr oder schwereren Verläufen führen. Die “Sommergrippe” beruht meist auf anderen Viren (z.B. Rhinoviren), die sich im Sommer 2020 offenbar trotz oder sogar wegen der Masken ungewöhnlich stark vermehren konnten.

Nein, nur die wirklich gefährdeten, meist alten oder immunschwachen Menschen sollten geschützt werden. Es ist wie bei jeder Grippewelle: Man kann die Ausbreitung des Virus nicht verhindern, aber man kann Gefährdeten helfen, sich nicht zu infizieren.

Fünf Gründen sprechen gegen den Einsatz von Masken:
a) die SARS-CoV-2-Viren sind kleiner als die Poren der “Alltagsmasken” und werden nicht zurückgehalten;
b) das Rückatmen von CO2 (Hyperkapnie) verursacht Leistungsschwäche und Kopfschmerzen;
c) die Feuchtigkeit bei längerem Tragen ist ein Nährboden für Bakterien, Viren und Pilze.
d) das häufige Auf- und Absetzen und die Entsorgung der Masken führt zum Streuen von Viren.
e) die psychischen, sozialen und wirtschaftlichen Folgen sind erheblich.
In großen Feldversuchen konnte keine signifikante Verminderung der Infektionsrate bei Maskenträgern gefunden werden (Dänemark).
Masken sind als Arbeitsschutz für medizinisches Personal auf Infektionsstationen sinnvoll. Sie helfen gegen die Weitergabe von Erregern aber weniger als die üblichen Verhaltensregeln (z.B. Händewaschen, in Ellenbeuge husten oder niesen). Viele anderslautende Studien entstanden ab Januar 2020 und stehen unter dem Verdacht interessengeleitet publiziert worden zu sein.

Gem. einer aktuellen Studie erleben 60 % der sich deutlich von den Verordnungen belastet fühlenden Menschen schon jetzt schwere (psychosoziale) Folgen. Dies äußert sich in einer stark reduzierten Teilhabe am Leben in der Gesellschaft aufgrund von aversionsbedingtem MNS-Vermeidungsbestreben, sozialem Rückzug, herabgesetzter gesundheitlicher Selbstfürsorge (bis hin zur Vermeidung von Arztterminen) oder der Verstärkung vorgängiger gesundheitlicher Probleme (posttraumatische Belastungsstörungen, Herpes, Migräne).

Nein, eine Infektion ist auch dosisabhängig und bei kurzfristigen Kontakten von einigen Minuten ist eine Übertragung durch einen nicht erkrankten Virusträger unwahrscheinlich. Ohne Kontamination durch Husten, Niesen, Spucken besteht kaum Gefahr. Symptomatische Infizierte sollten wie schon immer Kontakte besonders mit Geschwächten und Menschenansammlungen, wie in Bussen, Bahnen und Warteräumen meiden und ggfs. zu Hause bleiben.

Nein, Kinder und Jugendliche und ihre regelmäßigen Kontaktpersonen sind von Krankheitssymptomen selten betroffen und lernen neue Viren laufend ohne ernste Probleme kennen („Rotznasen“). Lehr- und Aufsichtspersonal ist nur in wenigen begründeten Einzelfällen zu schützen. Kindern Masken vorzuschreiben schadet vielen von ihnen psychisch und physisch sehr stark. Mit etwa 6 Jahren haben Kinder eine stabile zelluläre Immunität auch gegen Coronaviren aufgebaut und alle, die sie regelmäßig in den Arm nehmen, frischen ihre Immunität auf.

Gegen SARS-CoV-2 werden sog. mRNA-/DNA-„Impfstoffe“ entwickelt. Sie sind ein erstes gentechnisches Massenexperiment am Menschen. Dabei wird genetisches Material in den Muskel injiziert, welches mit Nanopartikeln oder mit unterschiedlich gentechnisch veränderten Viren in die Zellen geschleust wird. Es programmiert dann die erreichten Zielzellen (Targets), selbst Teile von Viren herzustellen, welche die Körperzellen dann als Antigene präsentieren oder freisetzen. Dies stellt, auch wenn es im Gesetz sprachlich anders gefasst ist, de facto eine gentechnische Manipulation am Menschen dar. Es ist zudem ein Verfahren, das noch nie am Menschen routinemäßig zum Einsatz gekommen ist. Damit sind mehrere sofortige oder spätere starke Fehlreaktionen möglich. Als gefährliche Folgen drohen besonders Thrombosen oder lebensbedrohliche Fehlregulationen des Immunsystem beim nächsten Kontakt mit natürlichen Coronaviren (ADE).

Unter normalen Umständen bedarf es einer Entwicklungszeit von sechs bis acht Jahren, um einen sicheren herkömmlichen Impfstoff herzustellen. Die neuartigen Corona-Impfstoffe sind in nur wenigen Monaten zugelassen worden. Dieses wird von vielen ExpertInnen als hoch gefährlich und nicht mit dem in der EU und Deutschland geltenden Vorsorgeprinzip vereinbar angesehen. Die (negativen) Auswirkungen der neuen Technologie seien nicht abzuschätzen, insbesondere sei nicht abzusehen, welche Zellen und wie viele dieser Zellen gentechnisch zu mRNA-Bioreaktoren umgewandelt würden. Ein Eintreten in die Keimbahn des Menschen sei ebenfalls nicht sicher ausgeschlossen, so dass sich eventuelle Schäden erst spät oder womöglich erst an künftigen Generationen manifestieren könnten. Reaktionen mit Blutplättchen oder Gefäßendothelzellen haben schon jetzt zu auffällig vielen schweren Nebenwirkungen und Todesfällen durch Thrombosen und/oder Blutungen geführt. Die extrem verkürzten Beobachtungszeiten verhinderten ausserdem das Erkennen möglicher Spätfolgen durch Neoplasmen oder Autoimmunerkrankungen sowie die Wirkung auf Abwehrprozesse bei anderen Infektionserkrankungen oder Impfungen.

Bei dem Versuch der Entwicklung eines Corona-Impfstoffes für Katzen starben alle Katzen, als sie nach der Impfung dem Wildvirus ausgesetzt wurden wegen einer außer Kontrolle geratenen Immunreaktion (sog. überschießende antikörpervermittelte Reaktion, ADE). Experimente mit einem SARS-Impfstoff deuteten darauf hin, dass sich ein ähnliches Problem bei Menschen ergeben kann. Auch vor diesem Hintergrund sehen es ExpertInnen als hochgefährlich an, verkürzte Zulassungswege für den SARS-CoV-2-Impfstoff zu eröffnen.

Nein, er war in vieler Hinsicht schädlich und laut RKI-Daten klang die Infektionswelle bereits vor seinem Beginn selbsttätig ab. Untersuchungen des israelischen Mathematikers Prof. Isaac Ben-Israel haben gezeigt, dass mit und ohne Lockdown weltweit nach ca. 45 Tagen Schluss mit dem Virusgeschehen war. Selbst der vielbeschworene R-Wert zeigt das spätestens ab Ostern. Der R-Wert kann durch vermehrte Testungen mit mehr falsch positiven Tests zudem künstlich noch oben verzerrt worden sein.

Nein, im Gegenteil, die statistischen Kurven belegen, dass nach Verhängung des Lockdowns die Sterberaten in vielen Regionen und Großstädten, aber nicht in allen, angestiegen sind. Das lässt sich nur mit den Kollateralschäden des Lockdowns erklären: Verschiebung von Operationen, Vorsorge und Behandlungen von Notfällen, Vermeidung von Arztbesuchen und Hospitalisierung, Vereinsamung und Vernachlässigung Pflegebedürftiger, Anstieg von psychischen Erkrankungen, Suiziden, Fehleinweisungen sehr alter Menschen etc.

Die Ausarbeitung “Wie wir Covid-19 in den Griff kriegen” ist aus dem Bundesinnenministerium geleakt. Dort wird der Regierung empfohlen, eine Schockstrategie anzuwenden, um die Menschen zur Einhaltung von Hygieneregeln zu motivieren. Insbesondere solle die Angst vor einem qualvollen Erstickungstod geliebter Angehöriger beschworen werden, für den man selbst verantwortlich sein könne, wenn man sich z.B. nicht gründlich genug die Hände wasche. Die Anleitung zu einer derartigen manipulativen Kommunikationsstrategie ist von Teilen der Öffentlichkeit sehr kritisch aufgenommen worden. Angst hat immunsuppressive Effekte und ist daher nicht hilfreich in einer Phase des Kampfes mit einem Virus.

In den Pflegeheimen ist durch den Lockdown großes Leid entstanden. Es wurden weitreichende Besuchsverbote verhängt, sowohl in Bezug auf die Angehörigen als auch in Bezug auf Ärzte, Physiotherapeuten, Logopäden, Fußpflege etc. Dadurch hat sich der Gesundheitszustand vieler Pflegebedürftiger verschlechtert, teilweise irreversibel. Die abrupte Veränderung der Lebensumstände – z.B. das Ausbleiben helfender Verwandter – hat insbesondere Demenzkranke in großen Stress und emotionale Belastung versetzt. In dieser Lage haben viele den Lebensmut verloren. Viele Heimbewohner sind alleine, ohne ihre Angehörigen gestorben, eine entsetzliche Belastung auch für die Hinterbliebenen. Besonders belastend waren ab Oktober 2020 die Quarantänemaßnahmen auch für gesundes aber positiv getestetes Personal. Damit wurde die ohnehin dünne Personaldecke in Heimen und vielen Kliniken unerträglich reduziert. Gerade alte und stark Pflegebedürftige wurden die traurigen Opfer dieser widersinnigen „Schutzmaßnahmen“.

Die Maßnahmen griffen und greifen teilweise immer noch tief in die Grundrechte der Bevölkerung ein. Insbesondere betroffen sind die Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG), die Religionsfreiheit (Art. 4 Abs. 1 und 2 GG), die Kunstfreiheit (Art. 5 Abs. 3 GG), die Freiheit von Wissenschaft, Forschung und Lehre (Art. 5 Abs. 3 GG), die Berufswahl- und Berufsausübungsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG), die Versammlungsfreiheit (Art. 8 Abs. 1 GG), das Eigentumsrecht (Art. 14 GG), speziell das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb, die Fortbewegungsfreiheit und die Freiheit der Wahl des Aufenthaltsorts (Art. 2 Abs. 2 S. 2), das Recht auf Bildung (Art. 26 AEMR), die Betätigungsfreiheit der politischen Parteien (Art. 21 GG), das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit als Teil der allgemeinen Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG).

Grade bei massiven Freiheitsbeschränkungen ist der Staat verpflichtet, fortwährend zu prüfen, ob diese zur Gefahrenabwehr zwingend erforderlich sind, ob es mildere Mittel gibt und/oder die Kollateralschäden schwerer wiegen als z.B. der Gesundheitsschutz. Der Staat muss sich dabei ständig aktiv um Erkenntnisgewinn (z.B. hinsichtlich Gefährlichkeit des Virus, Zuwachs an Lockdown-Opfern) bemühen, um so die Grundrechtseingriffe stets auf das absolut nötige Minimum zu reduzieren.

Die verfassungskonforme, juristisch relevante Frage lautet: Stimmt das Verhältnis zwischen der Reduzierung des Risikos, an Covid-19 zu erkranken und ggfs. zu sterben, und dem (realisierten) Risiko, dass die Abwehrmaßnahmen negative Auswirkungen zeitigen. Es geht letztlich also um die Abwägung von Lebensrisiken. Nur wenn das Heilmittel nicht schädlicher ist als die Krankheit, kann eine Maßnahme gerechtfertigt sein.

Nein, für Ärztinnen und Ärzte gilt auch im Bereich des öffentlichen Gesundheitswesens der Grundsatz: Primum nil nocere = vor allem keinen Schaden zufügen. Maßnahmen, die mehr Schaden als Nutzen bringen, sind unethisch und müssen unterbleiben. Die Regierung hat systematisch die sonst übliche Schaden-Nutzungsabwägung und die wissenschaftliche Evaluation der angeordneten Maßnahmen sowie der Test- und Impfaktionen vermieden bzw. verhindert. Wer unkritisch den Maßnahmen folgte oder sie unkritisch umsetzte, wurde oftmals auch durch starke finanzielle Anreize ins Boot geholt.

In den Corona-Verordnungen ist bestimmt, dass der Widerspruch gegen die Maßnahmen keine aufschiebende Wirkung entfaltet. Das staatliche Handeln kann daher nur im Wege des Eilrechtsschutzes angegriffen werden, wenn sofortige Abhilfe gesucht wird. Dort gilt ein eingeschränkter Prüfmaßstab. Das Vorbringen muss glaubhaft gemacht werden, eine eigene intensive Aufklärungsverpflichtung durch die Richter besteht nicht. Allerdings unterliegen die Richter auch im Eilverfahren dem Amtsermittlungsgrundsatz und müssten grundsätzlich eine Plausibilitätsprüfung durchführen. Leider haben es die meisten Gerichte vorgezogen, sich ohne eigene Prüfung der Einschätzung des RKI, dass eine “gefährliche” Lage festzustellen sei, anzuschliessen. Am 8. April 2021 ist nun am Amtsgericht Weimar – Familiengericht – erstmalig eine richterliche Entscheidung ergangen, die auf der Basis von drei Sachverständigengutachten, eine Befreiung von Masken-, Abstands- und Testpflicht für zwei Schüler ausgesprochen. Die Entscheidung erfolgte unter dem Aspekt der möglichen Kindswohlgefährung durch massnahmeninduzierte psychische, physische und pädagogische Schäden. Am 13. April 2021 ist das Familiengericht in Weilheim dieser Argumentation gefolgt.