Über den Ausschuss

Wir sind unabhängiger, transparenter und evidenzbasierter Analyse verpflichtet.

Das Coronavirus-Geschehen ist in Deutschland nun fast gänzlich zum Erliegen gekommen. Durch eine Vielzahl von Studien ist inzwischen belegt, dass Letalität und Mortalität grippeähnliches Ausmass haben. Eine Überlastung des Gesundheitssystems ist nicht auch nur annähernd eingetreten.

Die Corona-Massnahmen der Regierung, insbesondere der in großer Panik verhängte Lockdown, haben jedoch, wie immer deutlicher wird, massive soziale, psychische, gesundheitliche, kulturelle und wirtschaftliche Kollateralschäden hervorgerufen: Millionen zusätzliche Arbeitslose und Kurzarbeitende, Unternehmen in der Pleite, Übersterblichkeit bei den isolierten alten Menschen, gesundheitliche Minderversorgung der Bevölkerung durch eine große Anzahl verschobener OPs und aus Angst unterbliebener Arztbesuche, vermehrt Suizide, großer Zuwachs an Kindesmisshandlungen, Traumatisierung und “neues” angstbesetztes Sozialverhalten der Menschen. Viele Grundrechte waren und sind auf der Basis eiligst forcierter Rechtsänderungen weiterhin eingeschränkt und das neue geltende Recht ermächtigt die Regierungen von Bund und Ländern auch nach Beendigung dieser Pandemie Bürgerrechte bei Bedarf einzuschränken, die demokratischen Prozesse wurden verkürzt und ausgesetzt (z.B. verschobene Wahlen). Unsere freiheitlich-demokratischen Strukturen wurden verändert. Die Demokratie hat damit grossen Schaden genommen. Viele Menschen empfanden und empfinden die Maßnahmen als entwürdigend und entmündigend.

Es steht nun die sachliche und schonungslose Analyse des Gesamtgeschehens einschließlich des staatlichen Krisenmanagements von Bund und Ländern an, u.a. um für künftige Pandemien bestmöglich vorbereitet zu sein im Sinne einer strukturierten Pandemic Preparedness. Dazu gehört auch eine Bilanz oder Zwischenbilanz der eingetretenen Schäden, die jeweils dem Virus oder den verordneten Maßnahmen zugeordnet werden müssen.

Die Zeit drängt, weil es jederzeit dazu kommen kann, dass ein Virusgeschehen und/oder ein suboptimales Krisenmanagement zu möglicherweise vermeidbaren Schäden und Opfern führen könnte. 

Auf die Einsetzung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses, der erfahrungsgemäss einen längeren Vorlauf hat, kann nicht gewartet werden. Daher hat der Corona-Ausschuss seit Mitte Juli 2020 in
wöchentlichen Sitzungen Experten und Zeugen zu einer Vielzahl von
Fragen zum Virus, zum Krisenmanagement und den Folgen angehört. Dabei wurden insbesondere auch die bis dato noch wenig evaluierten Kollateralschäden des Lockdowns näher beleuchtet.

Die Sitzungen werden von prozesserfahrenen Rechtsanwälten geleitet. Sie werden live gestreamt und bleiben als Aufzeichnung verfügbar. Die Bürger können sich durch Beiträge im Chat und per Mail an der Diskussion beteiligen. Die Ergebnisse der Ausschussarbeit bis zum 23. August 2020 sind in einem Zwischenbericht zusammengefasst. Weitere Sitzungen folgen. Ein umfangreicher Endbericht mit transkribierten Passagen der Sitzungen und einer reichen Belegsammlung ist in Arbeit. 

Alle beteiligten Personen sind den Grundsätzen wissenschaftlicher Evidenz verpflichtet und ohne persönliche, wissenschaftliche und wirtschaftliche Interessenkonflikte gewillt, eine sachliche Diskussion zu den verschiedenen Themenkreisen zu führen.

Historie und Rechtsform

Im Juli 2020 wurde die Stiftung Corona-Ausschuss Vorschalt gUG (i.Gr.) nach dem Modell der ALLBRIGHT Stiftung gGmbH mit einer gemeinnützigen Satzung gegründet. Die Satzung sieht eine Vermögensbindung vor. Bei ihrem Ausscheiden erhalten die Gesellschafter lediglich ihre geleisteten Einlagen zurück, Es stehen ihnen keine Zuwendungen zu. Unternehmensgegenstand der selbstlosen Tätigkeit sind unter anderem die Förderung von Wissenschaft und Forschung, die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, insbesondere die Verhütung und Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten, sowie die Förderung von Bildung und Erziehung. Diese Zwecke werden unter anderem erreicht durch die Durchführung von Projekten und Veranstaltungen zur Wissensvermittlung über den Coronavirus, das staatliche Krisenmanagement nebst Folgen sowie die Pandemic Prepardness. Dieses Ziel hat sich auch mit den regelmässigen Sitzungen des Corona-Ausschusses verwirklicht. 

Ein weiterer Zweck der Stiftung Corona-Ausschuss Vorschalt gUG (i.Gr.) war die Gründung einer privatrechtlichen oder öffentlich-rechtlichen gemeinnützigen Stiftung mit dem Namen „Stiftung Corona-Ausschuss“, welche die gleichen gemeinnützigen Zwecke und Ziele wie die Stiftungs-gUG verfolgt. Dieser soll das Gesellschaftsvermögen für die Fortsetzung der Arbeit zufliessen. 

Seit dem 25. November 2022 werden die Sitzungen des Corona-Ausschusses von der von Rechtsanwältin Viviane Fischer gegründeten Stiftung Corona-Ausschuss, einer Treuhandstiftung, ausgerichtet. Die Stiftung agiert als sogenannte operative Stiftung, die zur Erfüllung des Stiftungszwecks selbst Projekte durchführt. Sie verfolgt die gleichen, gemeinnützigen Zwecke wie die Stiftungs-gUG (i.Gr.). Ihrem Stiftungsrat gehören unter anderem die Biologin Prof. Dr. Ulrike Kämmerer und der Politologe Stephan Kohn an. Die hier beigefügte Satzung ist vom zuständigen Finanzamt als gemeinnützig anerkannt worden.

 

Satzung der Treuhandstiftung
„Stiftung Corona-Ausschuss“
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